Der Fahrer und das Miteinander im Straßenverkehr
Die Straße ist ein gemeinsamer Raum. Als künftiger Fahrer sind Sie nicht allein; Sie teilen die Straße mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Fahrzeugen. Zu verstehen, wie man mit ihnen umgeht, ist entscheidend für Ihre Sicherheit und um die Prüfung zu bestehen.
1. Pflichten des Fahrers
Der Fahrer muss stets seine Bewegungsfreiheit, das nötige Sichtfeld und die ständige Aufmerksamkeit auf das Fahren bewahren.
Haltung und Geräte
- Position: Sie müssen eine angemessene Sitzposition einhalten und auch auf die der Beifahrer sowie auf die Unterbringung von Gegenständen oder Tieren achten.
- Verbote: Es ist völlig verboten, Helme mit Lautsprechern oder Kopfhörer zu benutzen, die mit Audiogeräten verbunden sind, und Mobiltelefone oder Navigationsgeräte während der Fahrt in der Hand zu bedienen.
- Hinweis: Das Navigationsgerät ist erlaubt, wenn es die Sicht nicht behindert und während der Fahrt nicht bedient wird.
Grundsätze der Zusammenarbeit
Damit der Verkehr sicher fließt, müssen wir diese Grundsätze befolgen:
- Nicht stören: Die Regeln einhalten und keine Gegenstände auf die Straße werfen (besonders keine Zigarettenkippen, die Brände verursachen können).
- Nicht überraschen: Fahrmanöver rechtzeitig anzeigen (Lichter oder Arm).
- Warnen: Sich vergewissern, dass die anderen unsere Zeichen wahrgenommen haben.
- Verständnis zeigen: Defensiv fahren, die Bewegungen der anderen vorhersehen und ihre Fehler verzeihen.
Achtung, wichtig: Die Benutzung von Radarwarngeräten oder Vorrichtungen zur Umgehung der Überwachung ist verboten.
2. Die Unsicherheitszone
Jeder Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrzeuge, Tiere) hat einen Raum um sich herum, in den er sich unvorhergesehen bewegen könnte. Dieser Raum heißt Unsicherheitszone.
- Sie müssen diese Bewegungen vorhersehen, besonders bei Kindern oder älteren Menschen.
- Fahrzeuge haben eine Unsicherheitszone vorne, hinten und seitlich (zum Beispiel beim Öffnen der Türen).
- Auch Radfahrer haben ihre eigene Unsicherheitszone.
3. Die Fußgänger
Als Fußgänger gilt, wer zu Fuß geht, ein Fahrrad oder einen Kinderwagen schiebt oder sich im Rollstuhl fortbewegt.
Allgemeine Regeln
- Der Fahrer hat auf der Fahrbahn und dem Randstreifen Vorrang vor den Fußgängern, mit Ausnahmen.
- Verboten: Auf Fußgängerüberwegen oder auf Gehwegen halten oder parken.
- Überholen: Außerhalb geschlossener Ortschaften muss beim Überholen von Fußgängern ein seitlicher Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden.
Wann hat der Fußgänger Vorrang?
Der Fahrer muss Vorrang gewähren:
- Auf gekennzeichneten Fußgängerüberwegen.
- In Fußgängerzonen und Wohnstraßen (zonas residenciales).
- An gekennzeichneten Bushaltestellen (wenn Fahrgäste aus- oder einsteigen).
- Beim Abbiegen an einer Kreuzung, wenn er eine Straße kreuzt, die Fußgänger gerade überqueren (auch ohne markierten Überweg).
- Wenn der Fußgänger auf dem Randstreifen geht und das Fahrzeug diesen überqueren will.
4. Zweiradfahrzeuge (Fahrräder und Krafträder)
Sie sind weniger stabil, verletzlicher und schlechter sichtbar. Sie erfordern besondere Vorsicht, vor allem nachts.
Radfahrer
- Platz: Sie müssen auf dem Randstreifen oder dem unbedingt nötigen Teil der Fahrbahn rechts fahren.
- Helm: Pflicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften (außer an Steigungen, bei extremer Hitze oder aus medizinischen Gründen).
- Autobahnen und Schnellstraßen:
- Autobahnen: Verboten.
- Schnellstraßen: Fahren auf dem Randstreifen erlaubt, wenn der Radfahrer älter als 14 Jahre ist.
- In Gruppen: Sie dürfen in Zweierreihen fahren. Fährt der Erste in einen Kreisverkehr ein, hat die ganze Gruppe Vorrang vor den herannahenden Fahrzeugen.
Krafträder
- Sie müssen mit eingeschaltetem Licht fahren.
- Ein genehmigter Schutzhelm ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht.
5. Zusammenfassung der Vorrangregeln
Prägen Sie sich für die Prüfung diese Tabelle der Ausnahmen ein. In der Regel haben die Fahrzeuge Vorrang, AUSSER in diesen Fällen:
| Verkehrsteilnehmer | Sie haben Vorrang vor dem Fahrzeug, wenn ... |
|---|---|
| Fußgänger | 1. Auf Fußgängerüberwegen. 2. Wenn das Fahrzeug abbiegt, um in eine andere Straße einzufahren, und Fußgänger sie überqueren. 3. Auf Randstreifen, wenn das Fahrzeug sie überqueren will. 4. In Wohnstraßen/Fußgängerzonen. |
| Radfahrer | 1. Auf Radfahrstreifen oder Radfahrerfurten. 2. Wenn das Fahrzeug abbiegt, um in eine andere Straße einzufahren, und dort Radfahrer sind. 3. Wenn sie in Gruppen fahren und der Erste bereits in den Kreisverkehr oder die Kreuzung eingefahren ist. |
| Tiere | 1. Auf ordnungsgemäß gekennzeichneten Viehtriebwegen (cañadas). 2. Wenn das Fahrzeug abbiegt, um in eine andere Straße einzufahren, und Tiere sie überqueren. 3. Wenn das Fahrzeug einen Randstreifen überquert, auf dem Tiere gehen. |
6. Seitlicher Sicherheitsabstand
Beim Überholen gefährdeter Verkehrsteilnehmer oder bei der Begegnung mit ihnen außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Abstand entscheidend, um Unfälle durch den „Luftstoß“ zu vermeiden.
- Mindestens 1,50 Meter: Pflicht beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern, Tieren oder Fuhrwerken außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Außerdem muss man den benachbarten Fahrstreifen ganz oder teilweise benutzen, um das Fahrmanöver sicher auszuführen.
