Vorschriften und Verkehrszeichen für Krafträder
In diesem Thema behandeln wir die grundlegenden Regeln, um sicher zu fahren und Sanktionen zu vermeiden. Diese Vorschriften zu kennen ist nicht nur entscheidend, um die Prüfung zu bestehen, sondern auch für Ihr Überleben auf der Straße.
1. Pflichten des Fahrers
Der Fahrer muss das Kraftrad jederzeit unter Kontrolle haben. Sicherheit hat Vorrang, besonders gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern (Kinder, ältere Menschen).
- Ablenkungen: Die Benutzung von Mobiltelefonen (außer mit „Freisprecheinrichtung“, ohne die Hände und ohne In-Ear-Kopfhörer zu benutzen), Fernsehbildschirmen oder Videoabspielgeräten ist streng verboten. Das GPS ist dagegen erlaubt.
- Rücksichtsloses Fahren: Fahrlässiges oder rücksichtsloses Fahren und illegale Geschwindigkeitsrennen können den Verlust von 6 Punkten der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
- Beifahrer: Der Beifahrer muss rittlings hinter dem Fahrer sitzen und die Füße auf den Fußrasten haben.
- Schutzhelm: Er ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht. Trägt der Beifahrer keinen, liegt die Verantwortung beim Fahrer.
- Parken: Verboten ist das Parken auf Promenaden, Gehwegen und in Fußgängerzonen (außer bei einer besonderen Gemeindeverordnung).
2. Benutzung der Straße
In der Regel fahren Krafträder auf der Fahrbahn, nicht auf dem Randstreifen. Es muss rechts gefahren werden.
Benutzung der Fahrstreifen
| Straßenart | Verkehrsregel |
|---|---|
| Gegenverkehr (3 Fahrstreifen) | Man fährt auf dem rechten Fahrstreifen. Der mittlere wird nur zum Überholen oder zum Linksabbiegen benutzt. |
| Außerhalb geschlossener Ortschaften | Man fährt auf dem rechten Fahrstreifen. Die anderen dürfen benutzt werden, wenn der Verkehr es nahelegt, aber niemals, um zu behindern. |
| Innerhalb geschlossener Ortschaften | Wenn markierte Fahrstreifen vorhanden sind, darf man den benutzen, der für das Ziel am günstigsten ist. |
| Autobahnen/Schnellstraßen | Das Fahren auf dem Randstreifen ist verboten (außer im Notfall oder bei einer Panne mit verringerter Geschwindigkeit). |
Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Im Kreisverkehr müssen Sie immer vom rechten (äußeren) Fahrstreifen aus ausfahren.
Besondere Fahrstreifen
- Fahrstreifen für Fahrzeuge mit hoher Besetzung (HOV): Krafträder dürfen diese Fahrstreifen benutzen.
- Wechselfahrstreifen / Fahrstreifen gegen die übliche Fahrtrichtung: Das Abblendlicht muss eingeschaltet sein. Geschwindigkeit zwischen 60 km/h und 80 km/h.
3. Geschwindigkeit und Vorfahrt
Geschwindigkeit
Sie müssen mit einer der Straße angemessenen Geschwindigkeit fahren.
- Wenn Sie die Mindestgeschwindigkeit der Straße nicht erreichen können und Gefahr besteht, müssen Sie das Warnblinklicht einschalten.
- Wenn Sie wegen eines Notfalls mit ungewöhnlich niedriger Geschwindigkeit auf einer Schnellstraße/Autobahn fahren, müssen Sie die Straße an der ersten Ausfahrt verlassen.
Vorfahrt an Engstellen
Wenn kein Verkehrszeichen die Vorfahrt regelt, gilt folgende Reihenfolge:
- Das Fahrzeug, das zuerst eingefahren ist.
- Im Zweifelsfall (gleichzeitige Einfahrt) das Fahrzeug, das schwieriger zu manövrieren ist.
- Achtung: Krafträder haben in diesem Fall gegenüber Pkw oder Lkw meist nachrangige Vorfahrt, haben aber Vorfahrt gegenüber Fahrrädern.
- Steigungen: Auf engen Abschnitten mit starker Steigung hat das bergauf fahrende Fahrzeug Vorfahrt, es sei denn, es hat eine Ausweichstelle.
4. Besondere Verkehrszeichen
Es ist entscheidend zu unterscheiden, für welche Fahrzeuge die Verbote der Einfahrt gelten:
- Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge: Gilt für Autos, Lkw und auch für Krafträder.
- Verbot der Einfahrt für Krafträder: Verbietet Krafträdern die Einfahrt, erlaubt sie aber Kleinkrafträdern und Autos.
- Verbot der Einfahrt für Kleinkrafträder: Gilt für Kleinkrafträder (2 und 3 Räder), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Überholen: Das Verkehrszeichen „Überholverbot“ verbietet das Überholen von Kraftfahrzeugen, außer es handelt sich um zweirädrige Krafträder und die Gegenspur wird nicht befahren.
5. Pflichten zum Fahrzeug und Ausrüstung
Rückspiegel
Ob sie vorgeschrieben sind, hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Kraftrads ab:
| Höchstgeschwindigkeit des Kraftrads | Linker Spiegel | Rechter Spiegel |
|---|---|---|
| Bis 100 km/h | Pflicht | Freiwillig |
| Über 100 km/h | Pflicht | Pflicht |
Weitere Bauteile
- Kennzeichen: Es muss senkrecht am Heck angebracht sein.
- Ersatzteile: Ersatzlampen oder ein Ersatzrad mitzuführen ist nicht vorgeschrieben, Werkzeug ist jedoch empfehlenswert.
- Reifen: Die Lauffläche muss ein Profil haben (sichtbare Verschleißanzeiger).
- Auspuff: Verboten ist der offene Auspuff (ohne Schalldämpfer) und das Fahren ohne den „dB-Killer“.
6. Beförderung von Ladung und Anhänger
Abmessungen der Ladung bei Krafträdern
Die Ladung darf überstehen, aber mit strengen Grenzen in Bezug auf die Achse des Kraftrads:
| Richtung | Erlaubte Grenze |
|---|---|
| Breite | 0,50 Meter auf jeder Seite der Längsachse. |
| Länge (hinten) | 0,25 Meter nach hinten. |
| Länge (vorne) | Nichts. Sie darf nach vorne nicht überstehen. |
Ziehen eines Anhängers
Krafträder dürfen einen Anhänger ziehen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Höchstens 50 % der Leermasse des Zugfahrzeugs.
- Tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen fahren.
- Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit um 10 % verringern.
- Die Beförderung von Personen im Anhänger ist verboten.
